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Ärztliche Zuweisung

In unserer Praxis arbeiten wir auf Ärztliche Zuweisung (Überweisungsschein/Verordnungsschein). Dies bedeutet, dass sie erst
zu Ihrem behandelnden Arzt gehen und mit ihm besprechen, ob eine physiotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt.

Auf der ärztlichen Zuweisung (Überweisungsschein/Verordnungsschein) steht, um welche Therapie und deren Dauer es geht.
Es ist möglich, dass Sie die ärztliche Zuweisung vor Beginn der Therapie von Ihrer Kasse/Versicherung bestätigen lassen müssen.
Dies ist bei jeder Kasse/Versicherung unterschiedlich.

Informieren Sie sich bitte!